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Frage: Ist es noch statthaft, Ertüchtigungsarbeiten an ISA-2000-Schaltanlagen vorzunehmen? Gibt es zum Betreiben solcher Anlagen allgemein gültige Richtlinien?
Antwort: Nach meinem Kenntnisstand ist der Betrieb von ISA-2000-Schaltanlagen nicht verboten, wenngleich die Anlagen technische Schwächen und Unzulänglichkeiten aufwiesen und aufweisen.
Für die Beantwortung der 1. Frage muss lediglich unterschieden werden, ob die an der Altanlage auszuführenden Arbeiten der Revision, Instandhaltung und Wartung zuzuordnen sind, oder die physikalisch-technischen Eigenschaften gegenüber der ursprünglichen Originalausführung verändern.
Revision, Instandhaltung und Wartung ändern die ursprünglichen Eigenschaften der Schaltanlage nicht.
Änderungen in Form z. B. des Austauschs eines Leistungsschalters oder z. B. Stromwandlers gegen einen anderen mit anderem Hersteller gegenüber dem ursprünglichen Hersteller ändern die physikalisch-technischen Eigenschaften der Schaltanlage gegenüber der ursprünglichen Ausführung, die in Form von Hersteller-Typprüfungen festgestellt wurden. Damit wird nach aktueller Norm DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1)[1] derjenige zum Hersteller der Schaltanlage, der die Änderungen durchführt.
Sofern jedoch Änderungen der physikalisch-technischen Eigenschaften erfolgen, ist dieses mit dem erneuten Inverkehrbringen […]
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