MoneyTiming: Aktuelle Beiträge


Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.
}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel