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Hotels im Internet bewerten? Kein Problem. Eine Arztpraxis? Warum nicht. Auch wenn Schüler ihren Lehrern Noten geben, hat die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen damit kein Problem. Wenn es aber um den privaten Bereich geht, ist Schluss. Diese Sicht hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes am Donnerstag bestätigt.

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