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Fall in Baden-Württemberg – Auf Heiratsschwindler reingefallen, Betrugsopfer darf Hartz IV behalten
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Fall in Baden-Württemberg – Auf Heiratsschwindler reingefallen, Betrugsopfer darf Hartz IV behalten
Eine Frau aus Baden-Württemberg, die auf einen Heiratsschwindler hereingefallen ist, muss vorerst keine Sozialhilfe zurückzahlen. Das stellte das Landessozialgericht Stuttgart fest. Die Frau hatte 25.000 Euro auf Konten in Großbritannien überwiesen.
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