MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Von der Unternehmensöffentlichkeit weitgehend unbeachtet ist bereits am 26. April 2019 das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) in Kraft getreten. ­Basierend auf einer EU-Richtlinie enthält das Gesetz neue Begriffs­bestimmungen, Verbote und Ausnahmen, erweiterte Ansprüche der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen sowie Strafvorschriften, mit denen die bisherigen nebenstrafrechtlichen §§ 17 bis 19 UWG abgelöst werden. Ein Beitrag von Dr.

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