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Generalverdacht Flüchtling – Warum die Polizei ohne Grund Asylunterkünfte durchsuchen darf
Seit Anfang des Jahres werden Asylunterkünfte in Bayern als „gefährliche Orte“ eingestuft. Das Integrationsgesetzt des Freistaates macht es möglich, dass Beamte Personen, die sich um und in Flüchtlingsheime und Transitzentren befinden, durchsuchen dürfen.Von FOCUS-Online-Autorin Nathalie Schneider
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