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In seinem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz” plant das Bundesinnenministerium unter anderem eine Aufhebung des Trennungsgebots. Das bedeutet, dass ausreisepflichtige Asylbewerber künftig mit anderen Strafgefangenen untergebracht werden können.Von FOCUS-Online-Korrespondent Christoph Pagel

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