MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
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Gericht bestätigt – Aldi Nord muss Grundpreis auf Preisschildern angeben
- Warum KI zur Gefahr für KI werden kann
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- Warum auch Experten auf Social Engineering hereinfallen
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Die Gefahren von Schatten-IT
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- NIS2 macht Cybersecurity zur Pflicht
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- Qualys bietet ein globales MSSP-Portal an
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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Gericht bestätigt – Aldi Nord muss Grundpreis auf Preisschildern angeben
Aldi Nord muss bei einem veganen Aufschnitt den Grundpreis auf dem Preisschild angeben. Das entschied das Landgericht Itzehoe. Bislang wurde nur der normale Verkaufspreis ausgeschildert. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
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