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Jobcenter müssen Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe stehen Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken zu oder als Geldleistung monatlich 129 Euro.
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