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Gericht entscheidet über Streckenradar – „Section Control“ ist nicht erlaubt: Was geblitzte Autofahrer jetzt tun können
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- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
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- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
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- Angriff auf die Datenrückversicherung
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Gericht entscheidet über Streckenradar – „Section Control“ ist nicht erlaubt: Was geblitzte Autofahrer jetzt tun können
Weil es keine Rechtsgrundlage für die Überwachung aller Autofahrer per “Section Control” gibt, muss das Streckenradar in Niedersachsen vorerst abgeschaltet werden. Was sollten Autofahrer jetzt tun, wenn sie geblitzt wurden? Unser Rechtsexperte klärt auf.Von FOCUS-Online-Experte Michael Winter
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