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Gericht erlaubt 100-Prozent-Sanktion – Jobcenter dürfen widerspenstigen Hartz-IV-Empfängern das Geld komplett streichen
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- Gute KI gegen böse KI
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- Microsoft Purview Compliance Manager als Preview verfügbar
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- Sieben innovative deutsche Cybersecurity-Startups
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- Die digitale Wallet für die EU
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- Noch mehr Aufruhr in der Messenger-Welt
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- Bisher größter Schlag gegen weltweite Cyberkriminalität
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Gericht erlaubt 100-Prozent-Sanktion – Jobcenter dürfen widerspenstigen Hartz-IV-Empfängern das Geld komplett streichen
Ein Hartz-IV-Empfänger in Nordrhein-Westfalen wollte nicht arbeiten, weil er das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne. Das Jobcenter strich ihm daraufhin alle Leistungen. Zurecht, wie jetzt vor Gericht in einem „unanfechtbaren Beschluss“ entschieden wurde.
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