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Gericht sieht glaubwürdige Fluchtgründe – Urteil: Aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling darf in Deutschland bleiben
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Ein von der Bundesregierung aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling darf in Deutschland bleiben. Die Bundesrepublik muss ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen, entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte.
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