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Der Auto-Führerschein genügt künftig zum Führen kleiner Motorräder – allerdings benötigt man dafür eine ausführliche Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen, vom Bundesrat durchgewunkenen Verordnung, für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig.
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