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Frage:Wir haben in einer Kindertagesstätte (KiTa) funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert, die mit einer 9-V-Lithium-Block-Batterie ausgestattet sind. Wir wissen, dass die KiTa regelmäßig „Probealarme“ durchführt. Nun hat die KiTa-Leitung bemängelt, dass der Rauchwarnmelder „ständig einen Signalton abgibt“. Laut Gebrauchsanleitung ist ein Batteriewechsel fällig. Nun die Frage: Müssen wir den Batterietausch im Zuge der Gewährleistung ausführen? Sind Batterien nicht Gebrauchsartikel?

Antwort:Das Thema Gewährleistung spielt in der Praxis eine erhebliche Rolle. Denn immer wieder rügen Kunden Mängel, weil die erbrachte Leistung nicht mehr funktioniert. Für Elektrobetriebe stellt sich dann die Frage: Muss ich im Rahmen der Gewährleistung dafür einstehen? Rechtlich ist hierbei zwischen einem Mangel (= Gewährleistung) und dem bloßen Verschleiß (≠ Gewährleistung) zu unterscheiden. Ein Mangel liegt unter anderem dann vor, wenn die Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und auch nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht (§ 13 VOB/B) [1]. Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, ist grundsätzlich dann von einem Mangel auszugehen, […]

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