MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- Notfallschrank mit Laptops für Kommunen nach Cyberangriffen
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Gewährleistung oder Mangel?
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Gewährleistung oder Mangel?
- Veränderungen im Datenschutz bei Microsoft 365
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Gewährleistung oder Mangel?
- „Unheilige Allianz“ zwischen Cyberkriminellen und Geheimdiensten
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Gewährleistung oder Mangel?
- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
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- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
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- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Kostenfalle Sovereign Cloud
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Mehr Phishing durch KI
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- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
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- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
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Gewährleistung oder Mangel?
Frage:Wir haben in einer Kindertagesstätte (KiTa) funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert, die mit einer 9-V-Lithium-Block-Batterie ausgestattet sind. Wir wissen, dass die KiTa regelmäßig „Probealarme“ durchführt. Nun hat die KiTa-Leitung bemängelt, dass der Rauchwarnmelder „ständig einen Signalton abgibt“. Laut Gebrauchsanleitung ist ein Batteriewechsel fällig. Nun die Frage: Müssen wir den Batterietausch im Zuge der Gewährleistung ausführen? Sind Batterien nicht Gebrauchsartikel?
Antwort:Das Thema Gewährleistung spielt in der Praxis eine erhebliche Rolle. Denn immer wieder rügen Kunden Mängel, weil die erbrachte Leistung nicht mehr funktioniert. Für Elektrobetriebe stellt sich dann die Frage: Muss ich im Rahmen der Gewährleistung dafür einstehen? Rechtlich ist hierbei zwischen einem Mangel (= Gewährleistung) und dem bloßen Verschleiß (≠ Gewährleistung) zu unterscheiden. Ein Mangel liegt unter anderem dann vor, wenn die Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und auch nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht (§ 13 VOB/B) [1]. Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, ist grundsätzlich dann von einem Mangel auszugehen, […]
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