MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- Notfallschrank mit Laptops für Kommunen nach Cyberangriffen
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Schutz gegen Ransomware via SFTP oder Cloud-Sicherung
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Veränderungen im Datenschutz bei Microsoft 365
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- „Unheilige Allianz“ zwischen Cyberkriminellen und Geheimdiensten
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Cyberkriminelle greifen LastPass-Nutzer an
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Kostenfalle Sovereign Cloud
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Mehr Phishing durch KI
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
-
Grundsatzurteil: Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
Dieses Urteil dürfte viele Arbeitnehmer freuen: Laut Bundesarbeitsgericht dürfen Firmen bei Nacht- und Feiertagszuschläge nicht den gesetzlichen Mindestlohn kleinrechnen.
}