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Im April hat das Verkehrsministerium den Bußgeldkatalog verschärft. Autofahrern drohen nun happigere Strafen. Dabei ist die neue Verordnung unwirksam, und einige Bundesländer sind prompt wieder zum alten Strafenkatalog zurückgekehrt. Doch was, wenn nun doch ein Bescheid mit der neuen Verordnung ins Haus geflattert ist? Das müssen Verkehrsteilnehmer jetzt dazu wissen.Von FOCUS-Online-Experte Michael Winter
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