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Die deutsche Lkw-Maut hat in den Jahren 2010 und 2011 teilweise gegen EU-Recht verstoßen. Mit diesem Urteil gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag einer polnischen Spedition im Streit mit der Bundesrepublik über die Rückerstattung von Mautgebühren teilweise Recht.
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