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Stephan Z. ist Staatsanwalt an den Freiburger Strafgerichten. Nachdem er jedoch wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verurteilt wurde, darf er keine Verfahren mehr führen. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge bekomme der 56-Jährige jedoch weiterhin seine Bezüge – ohne etwas dafür zu tun.

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