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Ein im Raum Leipzig geplanter salafistischer Kindergarten bekommt keine Betriebserlaubnis. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Das Wohl von Kindern erfordere nach den Maßstäben des Grundgesetzes und des Kinder- und Jugendhilferechts einen auf die Integration in die Gesellschaft gerichteten erzieherischen Ansatz, begründete das Gericht die Entscheidung.
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