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Frage:In einer Mietwohnung sind mir einige Mängel aufgefallen. So wurden aus meiner Sicht Biegeradien verlegter Leitungen unterschritten und Abzweigdosen überfüllt. Die Zuleitungen kommen von den Raumthermostaten und einer Gastherme. In Richtlinien habe ich gelesen, dass ein Überfüllen der Abzweigdosen nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei ein und demselben Stromkreis) erlaubt ist. Ist das korrekt? Zudem möchte ich wissen, ob die Thermografie eine verpflichtende Prüfung ist?

Antwort:Biegeradien sind zum einen davon abhängig, ob es sich um Kabel oder Leitungen handelt, und zum anderen, über welchen Durchmesser die Kabel und Leitungen verfügen. Sicherlich wurden in der besagten Wohnung größtenteils NYM-Leitungen mit 
3 × 1,5 mm2 oder 3 × 2,5 mm2 verlegt. Diese Leitungen haben im Allgemeinen einen Durchmesser von 10 bis 12 mm. Nach DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] ergibt sich der kleinste Biegeradius dann aus 
5 × D (D = Außendurchmesser bei runden Leitungen) und beträgt somit 50 bis 60 […]

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