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Frage: Im Zuge der umfangreichen elektrotechnischen Sanierung einer Einfamilien-Doppelhaushälfte aus den späten Siebzigerjahren bin ich auf der Suche nach einer Lösung zum Schaffen eines Installationsschachtes. Eine Möglichkeit bestünde darin, einen Schacht vom Keller bis zur Decke des begehbaren Spitzbodens im Treppenhaus zu errichten. Der Installationsschacht würde durch eine Beplankung, um das Absturzsicherungsgitter im Treppenhaus, geschaffen. Somit wäre es dann relativ einfach möglich, jedes Geschoss entsprechend zu ertüchtigen. Die Geschossdecken aus Stahlbeton müssten auf drei Etagen mit Kernbohrungen durchquert werden. Wenn Bedenken an die Statik (Kernbohrungen) an dieser Stelle nicht betrachtet werden, dann habe ich folgende Fragen:
Ist der hier beschriebene Installationsschacht (legal) realisierbar (mit Revisionsöffnungen)?
Welche Normen, Gesetze oder Vorschriften verhindern ggf. ein solches Vorgehen (Standort: Nordrhein-Westfalen)? Stichwort: Brandschutz?
Werden im Privatbereich besondere Anforderungen an einen solchen Installationsschacht gestellt?
Wäre es optional erlaubt, Etagenverteiler (EG, 1./2. OG…) und/oder einen Zählerschrank im Keller in die Hohlwand des so geschaffenen Installationsschachts einzubauen?
Antwort:Behördliche bzw. baurechtliche Anforderungen für […]
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