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IT-Grundschutz für die Schifffahrt
Ab 2021 gelten im Bereich der Seeschifffahrt neue Vorgaben für die Cyber-Sicherheit an Bord von Schiffen, deren Bestandteil für Deutschland auch der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sein wird. Mit der Resolution MSC.428(98) der International Maritime Organization (IMO) sind Reedereien angehalten, sich ab 2021 vor Cyber-Risiken zu schützen. Dazu genutzt wird der bestehende International Safety Management (ISM)-Code, ein internationales Regelwerk, das die Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebes verbindlich festschreibt.
Zur Integration der Cyber-Sicherheit wird im Rahmen der nationalen Umsetzung in Deutschland die Berücksichtigung des IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen. Zusammen mit der für Schiffe unter deutscher Flagge zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) sowie dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat das BSI dazu ein entsprechendes Rundschreiben veröffentlicht.
IT-Grundschutz verbessert Cyber-Sicherheit
Wie anfällig dieses für alle so wichtige Logistiksystem ist, haben die Cyber-Angriffe mit der Schadsoftware […]
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