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Frage:Nach beauftragter Elektroinstallation in einem Eigenheim fand ich als Zuleitung vom Hausanschlusskasten (HAK) an der Grundstücksgrenze zum Hausanschlussraum (HA-Raum) im Gebäude ein Kabel des Typs NYY-O 4×25 vor. Ein Austausch des Kabels ist mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Mein Vorschlag wäre nun, alle Verbraucher über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) unter Einbeziehung des vorhandenen Fundamenterders als PE anzuschließen. Ein Fachkollege machte den Vorschlag, die blaue Ader grün-gelb zu kennzeichnen und als PEN-Leiter zu verwenden. Wie denken Sie darüber?
Antwort:Vorweg. Sofern es sich nicht um eine TT-Versorgung, sondern um eine TN-Versorgung handelt, verstößt diese Ausführung gegen gültige Normen.
Blauer Leiter als PEN-Leiter. Vermutlich hat der erwähnte Fachkollege nur den ersten Teil des Abschnittes 514.3.2 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] gelesen. Der erste Teil lautet wie folgt:
„PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eine der folgenden Verfahren gekennzeichnet se
grün-gelb über die gesamte Länge, zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden, oder
blau über die gesamte […]
}