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Kurz vor der Winterpause hat sich die Große Koalition bezüglich strittiger Punkte innerhalb der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – sie tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft – auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. Dabei wurde unter anderem dort nachgebessert, wo es um den Weiterbetrieb bereits ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ging. Hintergrund ist, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ab 1. Januar 2021 – das hatte auch der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) immer wieder kritisiert – ohne eine Nachbesserung nicht gewährleistet gewesen wäre. Der am 14. Dezember 2020 erarbeitete Kompromissvorschlag soll noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Vorgaben beim Eigenverbrauch abgeschwächt Nachgebessert hat die Große Koalition zum einen beim Thema „Eigenverbrauch“. So muss künftig Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW im Umfang von 30 MWh pro Jahr erzeugt wird, keine EEG-Umlage gezahlt werden. Zudem wurde die Verpflichtung zur Installation intelligenter Messeinrichtungen […]

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