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Wer zum Ende des Arbeitsverhältnis noch eine Abfindung erhält, muss sich keine Sorgen machen, dass die Abfindung aufs Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wer nicht aufpasst, erhält in den ersten Wochen jedoch keine Unterstützung von der Arbeitsagentur.Von FOCUS-Online-Experte Robin Friedlein
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