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Zwar greift in der Probezeit eigentlich nicht das Kündigungsschutzgesetz. Schwangere sind in der Probezeit trotzdem vor einer Kündigung geschützt. Das Mutterschutzgesetz greift auch in den ersten Monaten nach der Geburt und auch bei Fehlgeburten. Von FOCUS-Online-Expertin Eva Ratzesberger

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