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Seit fast einem halben Jahr ist der Routerzwang Geschichte, Details der neuen Routerfreiheit waren aber noch ungeklärt. Aus einem nun veröffentlichten Gerichtsurteil geht hervor, dass auch Bestandskunden das Recht auf die freie Routerwahl haben.
Original: Landgericht: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden

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