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Frage:Wir sollen in mehreren Brandschutzwänden aus Rigips (F90) Leerrohre von der Steckdose bis zur Decke verlegen, damit die Wände weiter gebaut werden können. Leider haben wir noch keine Möglichkeit, die entsprechende Leitung direkt in der Wand zu Verlegen.
Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?
Antwort:Dass Brandwände, die in Trockenbauweise errichtet werden, zunächst einseitig beplankt werden, um zunächst die Installationen einbringen zu können, ist nicht untypisch.
Auch dass Leerrohre für die Leitungsanlage verwendet werden, ist üblich. Solange die Dämmschichten nicht unzulässig gestaucht werden, ist dies immer möglich. Natürlich sollte man sicherheitshalber zuvor den Trockenbauer, der die Brandwand liefert und montiert, ansprechen, ob aus seiner Sicht etwas gegen diese Installation spricht. In der Regel wird dies jedoch nicht der Fall sein. Natürlich müssen diese Leerrohre bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. In DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1], Abschnitt 521.15.5 heißt es wörtlich: „Elektroinstallationsrohre müssen mit der Normenreihe DIN EN 61386 (VDE 0605) und zu öffnende Elektroinstallationskanäle müssen mit […]
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