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Wenn Ihr Angehöriger vollkommen auf die Unterstützung anderer angewiesen, hat er Anspruch auf den Pflegegrad 4. Ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird auf Ihren Antrag hin die Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen. Hier erhalten Sie Informationen über den Pflegegrad 4.

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