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Grundversorgung vs. Ersatzversorgung: Die Tücken
Eine Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Sie greift, wenn der bisherige Anbieter plötzlich ausfällt oder sich ein Anbieterwechsel unerwartet verzögert, und bedarf keines Vertragsabschlusses und keiner Kündigung. In der Ersatzversorgung sind höhere Kosten möglich, da der Versorger die Preise zum 1. und 15. des Monats kurzfristig ändern kann. Seit Juli 2022 gilt: Drei Monate lang ist der Grundversorger nicht dazu verpflichtet, einen neuen Vertrag einzugehen. Wer innerhalb von drei Monaten jedoch keinen neuen Vertrag schließt, fällt automatisch in die Grundversorgung.
Als Grundversorgung wird die Energielieferung von Strom oder Gas zu allgemeinen Preisen an Privathaushalte bezeichnet. Grundversorger – häufig örtliche Stadtwerke – beliefern im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte. Die allgemeinen Preise beim lokalen Grundversorger waren früher vergleichsweise teuer. Seit einiger Zeit ist die Grundversorgung für viele Haushalte eine günstigere Option. In den meisten Fällen sind Grundversorger verpflichtet, Haushalte in die Grundversorgung aufzunehmen. Allerdings gibt es Fallstricke: […]
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