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In Miet- oder Eigentumswohnungen mit Sammelheizung müssen Heizkosten schon lange nach Verbrauch verteilt werden. Seit Dezember 2021 müssen neu installierte Wärmeverbrauchszähler grundsätzlich fernablesbar sein. Alte Zähler müssen bis 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Ab 2023 müssen neu installierte Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden. Dahinter verbirgt sich ein Modul, das Zählerdaten empfangen, speichern und senden kann. Für bereits vorhandene fernablesbare Messgeräte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2031.
Monatliches Update über Energieverbrauch
Mieterinnen und Mieter ab 1.1.2022 müssen monatlich zum Beispiel per App, E-Mail oder per Post über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden, sollten bei ihnen bereits fernablesbare Zähler installiert sein.
In der Auflistung müssen enthalten sein:
ein Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat,
ein Vergleich zum eigenen Durchschnittsverbrauch sowie ein Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer.
Die monatliche Verbrauchsinformation soll es Privathaushalten ermöglichen, das eigene Heizverhalten zu überprüfen oder anzupassen. In der Jahresabrechnung müssen weitere Informationen mitgeteilt werden. Dies beinhaltet Informationen über
den Anteil der […]
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