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Das Berliner Landgericht hat zur Frage der Mietpreisbremse das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Die zuständige Zivilkammer halte die entsprechende Vorschrift für verfassungswidrig und habe beschlossen, den Fall den Karlsruher Richtern vorzulegen, erklärte das Gericht am Montag.

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