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Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter sind die so genannten „Schönheitsreparaturen“. Immer geht es darum, wer für diese Art von Renovierung zahlen muss. Viele Mietverträge enthalten solche „Schönheitsreparaturklauseln“. Aber noch lange nicht alle dieser Klauseln sind zulässig.Von FOCUS-Online-Experte Ingo Lenßen

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