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Mindestens ein Jahr Haft – Kabinett beschließt härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen
Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine “dauerhaft genutzte Privatwohnung” künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll.
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