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Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen. Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen.

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