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Arbeitsauftrag: Eine Elektroinstallationsfirma erhielt den Auftrag, zur Versorgung einiger Baucontainer einen Baustromverteiler zu installieren. Der Baustromversorger sollte über eine in der Nähe befindliche Garagenstation gespeist werden. Die Station gehörte einem Firmenkunden, der einem Anschluss für den Baustromverteiler zugestimmt hatte.

Unfallhergang: Ein Vertreter der Baufirma rief eines Morgens bei der Installationsfirma an und teilte mit, dass der Schlüssel für die Schaltanlage bei den Mitarbeitern in den Baucontainern hinterlegt wurde. Der Anschluss könnte somit vorgenommen werden. Ein Monteur fuhr daraufhin zu der Baustelle, um den Baustromverteiler anzuschließen. Vor Ort stellte der Monteur nach Öffnen der Garagenstation fest, dass es sich nur um eine Hochspannungs-Schaltanlage handelte. Das Anschließen eines Baustromversorgers ans Niederspannungsnetz war nicht möglich. Er informierte daraufhin telefonisch seinen Firmenchef, der sich dann gleich selbst ein Bild vor Ort machen wollte. Noch auf der Fahrt zur Baustelle erhielt der Firmenchef einen Anruf, dass sein Monteur einen Arbeitsunfall erlitten hatte. Vor Ort stellte sich […]

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