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Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. beantragt. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden Deutschen des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

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