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Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wollen sich Verbraucherschützer nicht geschlagen geben. Deutschlands oberstes Zivilgericht hatte im Februar geurteilt, dass die massenhaften Kündigungen von relativ gut verzinsten Altverträgen rechtmäßig sind. Dieses Urteil gelte aber nicht pauschal für alle Altverträge, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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