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Bund und Länder einigen sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März. Eine Ausnahme stellen Friseure dar. Sie dürfen als einzige Dienstleister bereits am 1. März öffnen. Rechtlich ist der Beschluss mehr als angreifbar, meint Anwalt Arndt Kempers. Von FOCUS-Online-Redakteur Benjamin Hirsch
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