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Nach Klage von Lehrern – Bundesverfassungsgericht: Beamte dürfen weiterhin nicht streiken
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Mehr Phishing durch KI
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- Angriff auf die Datenrückversicherung
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- Eine Million Cyberangriffe in 120 Tagen
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Nach Klage von Lehrern – Bundesverfassungsgericht: Beamte dürfen weiterhin nicht streiken
Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte in Deutschland bestätigt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe wies mit einem am Dienstag verkündeten Urteil die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück. Damit dürfen Beamte weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.
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