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Nato bestätigt – Für Guam gilt keine offizielle Beistandspflicht
Im Fall eines nordkoreanischen Angriffs auf die US-Pazifikinsel Guam wären Nato-Staaten wie Deutschland nicht verpflichtet, die Amerikaner militärisch zu unterstützen. Guam gehört nicht zu dem Gebiet, für das die Beistandspflicht im Nordatlantikvertrag festgeschrieben wurde.
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