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Frage:In einer Liegenschaft (Büros, kleinere Werkstatt, Lager) wurden eine Zähleranlage, Verteiler und kleinere Installationsverteiler erneuert. Es handelt sich um Stromverteiler, die für Laien bedienbar sein sollen. Bezüglich der DIN EN 61439 wurden im Auftrag keine schriftlichen Details festgelegt. Folgende zu erbringende Leistungen würden wir aus der entsprechenden Norm herauslesen: Schaltungsunterlagen mit Bemessungswerten; Dokumentation für Stückprüfnachweis; Angabe des RDF; Erwärmungsnachweis; Herstellerkennzeichnung; CE-Kennzeichen; Konformitätserklärung und Checkliste zum Konformitätsbewertungsverfahren. Ist der Installateur trotzdem verpflichtet, diese Leistung zu erbringen? Oder ist diese Norm nur optional und vor Auftragsvergabe ausdrücklich zu benennen? Lassen sich die genannten Unterlagen einfordern? Wie verhält es sich bei kleineren dreireihigen Elektroverteilern (Wohnungsverteiler)?
Antwort:Vorweg. Bei der Frage nach der zutreffenden Norm handelt es sich um eine „Gretchenfrage“, die sich nicht so eindeutig beantworten lässt, weil in den Normen nicht definitiv festgelegt ist, nach welcher Norm Installationsverteiler herzustellen sind. Daher muss ich vorweg das Thema etwas ausführlicher betrachten.
Es ist richtig, dass entsprechend […]
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