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Frage: Ich bin verantwortlich für die Planung und Durchführung von Arbeiten an elektrischen Hochspannungsschaltanlagen. Neulich kam ein Kollege auf mich zu und sagte, er dürfe die Türen von Hochspannungsschaltanlagen nicht mehr öffnen. Er habe in der Kundenmitteilung eines Herstellers gelesen, dass das Öffnen von luftisolierten Hochspannungsschaltanlagen zum Feststellen der Spanungsfreiheit nach aktuellen Vorgaben nicht mehr möglich sei. Wie muss ich mich verhalten?

Antwort: Die in der auch mir vorliegenden Kundenmitteilung getroffene Darstellung/Einschätzung, dass ältere luftisolierte Hochspannungs-Schaltanlagen heutzutage nur noch mit fest eingebauten Spannungsanzeige-Systemen betrieben werden dürfen, teile ich in der dargestellten Form nicht.

Aus meiner Sicht ist unbestritten, dass Schaltanlagen in luftisolierter Bauweise mit Blick auf die offenliegenden Hochspannungssammelschienen und Betriebsmittel schon lange Zeit am Markt sind und es zum einen technisch weiterentwickelte Schaltanlagenkonzepte in Form von komplett gekapselten Vakuum- oder Schutzgasisolierten-Schaltanlagen (SF6-Gasisolierte Schaltanlagen) gibt und zum anderen geänderte Vorgaben bezüglich der Regelsetzer (beispielsweise nach BetrSichV und DGUV-Informationen) in Hinsicht auf die […]

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