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In vielen deutschen Kreißsälen wird ein Magenmedikament zur Geburtseinleitung verwendet, weil es auch die Wehentätigkeit forciert. Zugelassen ist das Mittel dafür nicht und ein potenzielles Risiko für Mutter und Kind. Der Off-Label-Einsatz von Medikamenten ist aber legal – und in vielen anderen Fällen die letzte Hoffnung von Patienten.
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