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Auch vier Jahre nach Beendigung eines Darlehens hat ein Verbraucher sein Recht auf Widerruf des Kredits nicht verwirkt, wenn er fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. So urteilte das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Verfahren. Eine Entscheidung, die bei Baufinanzierungen tausende Euro wert sein kann.Von FOCUS-Online-Experte Roland Klaus

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