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Der Muezzin der türkischen Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick darf nicht per Lautsprecher zum Freitagsgebet rufen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Genehmigung der Stadt für die Moschee wieder einkassiert. Ein Ehepaar hatte geklagt: Nicht wegen des Lärms, sondern wegen des Inhalts des Gebetsrufs.

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