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Paar aus Oer-Erkenschwick hatte geklagt – Muslimische Gemeinde darf nicht mehr per Lautsprecher zum Freitagsgebet rufen
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Paar aus Oer-Erkenschwick hatte geklagt – Muslimische Gemeinde darf nicht mehr per Lautsprecher zum Freitagsgebet rufen
Der Muezzin der türkischen Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick darf nicht per Lautsprecher zum Freitagsgebet rufen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Genehmigung der Stadt für die Moschee wieder einkassiert. Ein Ehepaar hatte geklagt: Nicht wegen des Lärms, sondern wegen des Inhalts des Gebetsrufs.
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