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Frage:Gibt es eine Pflicht, in einer MS-Übergabestation Feuerlöscher zur Verfügung zu stellen? Mit einem Feuerlöscher gegen Entstehungsbrände muss man sehr nahe an den Brandherd herantreten, um den Brand löschen zu können, was in Hochspannungsanlagen zu einer Gefährdung für den Menschen führt. Warum sieht man in Umspannstationen überhaupt Feuerlöscher vor? Sollte man nicht besser darauf verzichten?
Antwort:Zunächst muss geklärt werden, welche Rechtsgrundlage für „Übergabestationen“ gilt, um notwendige Ableitungen hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Löscheinrichtungen zu treffen. So definiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [1] Arbeitsstätten als

 

Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.

Zu dem „Gelände eines Betriebes“ gehört jeder Betriebsteil, auf den der Arbeitgeber ein Verfügungs- und/oder Nutzungsrecht […]

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