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Der PMeV – Netzwerk Sichere Kommunikation fordert die Bundesnetzagentur auf, die Funkfrequenzen im Bereich 410 – 430 MHz langfristig für schmalbandige einsatz- und geschäftskritische Bündelfunkanwendungen zu erhalten. Derzeit ist die Zuteilung dieses Frequenzspektrums bis zum Dezember 2025 befristet. Im Hinblick auf die Planungs- und Investitionssicherheit hält der PMeV es für geboten, Anwendern schmalbandiger Technologien frühzeitig verlässliche Perspektiven für die Nutzung der Frequenzen über das Jahr 2025 hinaus aufzuzeigen.

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