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Nach der Verurteilung eines 21-Jährigen wegen der Feuerattacke auf einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof solle das Urteil rechtlich überprüfen, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Martin Steltner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

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