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Zuerst musste die Berliner Justiz einen mutmaßlichen Kinderschänder auf freien Fuß setzen, weil er bis zum Prozessbeginn zu lange in U-Haft saß. Jetzt muss die Verhandlung gegen ihn nochmal verschoben werden – eine Schöffin hatte sich als befangen gemeldet. In der heillos überlasteten Berliner Justiz sind Verzögerungen dieser Art keine Seltenheit.
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